FAQ zur E-Rechnung

Muss ich seit 2025 E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können. Eine E-Mail-Adresse, an die XML-Dateien geschickt werden können, genügt dafür.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen versenden?

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, z. B. Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers.

Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?

Nein. Seit 2025 gilt nur noch ein strukturiertes Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931) als elektronische Rechnung. Ein gewöhnliches PDF ist eine „sonstige Rechnung".

Wie öffne ich eine XRechnung-XML-Datei?

Mit einem Viewer wie diesem: Datei in den Browser ziehen, Rechnung lesen, bei Bedarf über den Druckdialog als PDF speichern. Die Datei bleibt dabei komplett auf Ihrem Rechner.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Dieser Viewer verarbeitet die Datei ausschließlich in Ihrem Browser. Es gibt keinen Upload, keine Speicherung und keine Cookies.

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